Tourismusbeitrag
Allgemeine Informationen
Das Land Niedersachsen hat durch Gesetz den bisherigen Fremdenverkehrsbeitrag in Tourismusbeitrag umbenannt.
Alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Esens und den Gemeinden Neuharlingersiel und Werdum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, sind nach Maßgabe der Tourismusbeitragssatzung verpflichtet, einen Tourismusbeitrag zu leisten. Der Tourismusbeitrag berechnet sich nach dem steuerbaren Umsatz. Dieser wird mit je nach Betriebsart festgelegtem Vorteilssatz und Mindestgewinnsatz multipliziert. Mit Hilfe des einheitlichen Beitragssatzes wird schließlich der Tourismusbeitrag ermittelt.
Klassisches Beispiel für selbständig tätige Personen mit unmittelbaren Vorteilen sind solche, die Zimmer oder Ferienwohnungen an Gäste vermieten.
Unmittelbare Vorteile werden beispielsweise ebenso dem Betreiber einer Boutique geboten, der seine Waren (auch) an Gäste verkauft.
Mittelbare Vorteile werden beispielsweise dem Eigentümer des Gebäudes geboten, der das Ladengeschäft an den Betreiber der Boutique verpachtet.
Der Tourismusbeitrag wird für das laufende Jahr als Vorauszahlung erhoben. Nach Abschluss des Jahres (Frist!) ist der tatsächliche Umsatz förmlich zu melden (Erklärung Fremdenverkehrsbeitrag). Daraufhin wird der Tourismusbeitrag für das abgelaufene Jahr abgerechnet und eine entsprechende Vorauszahlung für das nun laufende Jahr erhoben.
Ansprechpartner
Steuern, Gebühren, Beiträge Elke Mänzel
(04971) 206-53
(04971) 206-66
Formulare
- Erklärung TB 2022 - Gewerbebetriebe,Freiberufler
- Erklärung TB 2022 - Vermieter,Hotels
- Erklärung TB 2022 - Verpächter von Geschäftslokalen
- Erklärung TB 2023 - Gewerbebetriebe-Freiberufler
- Erklärung TB 2023 - Vermieter - Hotels
- Erklärung TB 2023 - Verpächter von Geschäftsräumen
- Tourismusbeitragssatzung Esens
- Tourismusbeitragssatzung Neuharlingersiel
- Tourismusbeitragssatzung Werdum